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   BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05   

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https://dejure.org/2005,13141
BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05 (https://dejure.org/2005,13141)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05 (https://dejure.org/2005,13141)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2005 - 2 BvR 1157/05 (https://dejure.org/2005,13141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Rechtswegerschöpfung im Rahmen des Zumutbaren; Zumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung bei Gesundheitsgefährdung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Hauptverhandlung in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Es obliegt zunächst dem Landgericht, unter Beachtung des bestehenden verfassungsrechtlichen Maßstabs (vgl. BVerfGE 51, 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, S. 51 ) über das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, den Fortgang des Verfahrens und die Anberaumung einer Hauptverhandlung zu entscheiden.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    b) Allerdings besteht die Pflicht zur Rechtswegerschöpfung nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    b) Allerdings besteht die Pflicht zur Rechtswegerschöpfung nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    b) Allerdings besteht die Pflicht zur Rechtswegerschöpfung nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01

    Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Es obliegt zunächst dem Landgericht, unter Beachtung des bestehenden verfassungsrechtlichen Maßstabs (vgl. BVerfGE 51, 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, S. 51 ) über das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, den Fortgang des Verfahrens und die Anberaumung einer Hauptverhandlung zu entscheiden.
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    a) Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss ein Beschwerdeführer die Beseitigung des vermeintlich verfassungswidrigen Hoheitsaktes zunächst mit anderen, vom Gesetz zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfen versuchen (vgl. BVerfGE 22, 287 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01

    Grundsatz der Subsidiarität steht Verfassungsbeschwerde gegen Terminsladung im

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67

    Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats

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